Verstoß gegen Kraftfahrsteuergesetz / Pflichtversicherungsgesetz, Rotes Kennzeichen
Opperhausen. Eine Familie (drei Erwachsene) aus Einbeck befuhr mit ihrem Pkw am Sonnabend gegen 14.50 Uhr die Landesstraß 592 von Billerbeck kommend in Richtung Opperhausen. Sie wurde von Beamten der Polizei angehalten und kontrolliert. Die Überprüfung ergab, dass der Pkw mit roten Händlerkennzeichen geführt wurde, ohne jedoch eine Zweckbindung wie Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrt vorlag.
Es wurde Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Zulassung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Weiterhin wurde ein Fahrtenbuch zur Dokumentation nicht geführt.ots